Pflichtprüfungen

Pflichtprüfungen

Pflichtprüfungen

Der GenoPID führt die Pflichtprüfungen gem. § 53 GenG für Ihre Genossenschaft durch.  Zweck der Prüfung ist die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Die Pflichtprüfung ist von Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro jährlich und bei den Genossenschaften bis zu einer Bilanzsumme von 2 Millionen Euro alle zwei Jahre durchzuführen.

Bei Genossenschaft mit einer Bilanzsumme von mehr als 1,5 Millionen Euro und Umsatzerlösen von mehr als 3 Millionen Euro ist der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie der Lagebericht zu prüfen.

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