Innenrevision

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Innenrevision

Für größere Genossenschaften besteht die Pflicht, im Rahmen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung eine Innenrevision einzurichten (vgl. Fragenkreis 6 des Fragebogens nach IDW PS 720 (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung). Wenn Genossenschaften wegen fehlender personeller Ressourcen oder Sicherstellung einer Unabhängigkeit die Innenrevision extern zu beauftragen, kann der GenoPID diese Aufgabe übernehmen.
 Die Mitglieder des Vorstands und die weiteren Mitarbeiter des GenoPID verfügen über Erfahrungen im Bereich im Bereich der externen Innenrevision. Dabei stimmen sich der Vorstand der Genossenschaft und der GenoPID über die durchzuführenden Prüfungshandlungen ab.


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